16+ Kurse: Für jeweils 3 Wochen, die Sie für ein Auslandsstudium buchen, bekommen Sie 1 Woche gratis! Juniors: kostenlose Anmeldung!🎄Jetzt sichern!

16+ Kurse: Für jeweils 3 Wochen, die Sie für ein Auslandsstudium buchen, bekommen Sie 1 Woche gratis! Juniors: kostenlose Anmeldung!🎄Jetzt sichern!

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sprachcamps 8-17

Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch

Bitte beachten Sie, dass die Sprachcamps vollständig von Alpadia Language Schools verwaltet und betrieben werden, deren eingetragener Sitz sich in der Grand-Rue 42, 1820 Montreux, Schweiz befindet („Alpadia“). Alpadia ist Mitglied der Kaplan International Languages Group Schools, die Teil der Kaplan-Unternehmensgruppe sind.

Alle Aspekte der Anmeldung, Teilnahme, Organisation und Verwaltung der Sommercamps unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Alpadia. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Anmeldung einen rechtsverbindlichen Vertrag mit Alpadia abschließen. Sämtliche Korrespondenz ist an Alpadia unter der Adresse Grand-Rue 42, 1820 Montreux, Schweiz zu richten.

Die Marken Kaplan und Alpadia sind eingetragene Marken von Kaplan.

1. Anmeldung und Bestätigung

Alle Buchungen, die Alpadia S.A. („Alpadia“) per Post, E-Mail, Telefon oder über Online-Registrierungen erhält, gelten als verbindlich. Mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Online-Anmeldeformulars erklärt sich der Elternteil oder gesetzliche Vormund bereit, einen verbindlichen Vertrag mit Alpadia abzuschließen. Die Person, die vertraglich für einen Sprachkurs angemeldet ist, wird im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet. Die Person, die den Vertrag unterzeichnet (entweder der Elternteil oder gesetzliche Vormund des Teilnehmers), wird im Folgenden als „Vertragspartner“ bezeichnet.

Die Bestätigung der Buchung erfolgt innerhalb von maximal fünf Werktagen nach Eingang einer gültigen Anmeldung (sofern der gebuchte Kurs verfügbar ist). Sobald diese Buchungsbestätigung ausgestellt wurde, kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Vertragspartner und Alpadia auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, vorbehaltlich der Erfüllung aller geltenden Einreisebestimmungen durch den Teilnehmer.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der folgenden Klausel 2:

2. Bildrechte des Teilnehmers

Der Teilnehmer (oder dessen Elternteil oder Vormund, sofern zutreffend):

  • erteilt Alpadia S.A. die Erlaubnis, während des Sprachkurses Fotos, Video- und Audioaufnahmen seines Bildes, seiner Stimme und seiner Arbeiten (z. B. Kunstwerke) anzufertigen („Material“).
  • stimmt zu, dass das Material kopiert, veröffentlicht und anderweitig für weltweite Werbezwecke von Alpadia S.A. (oder einem von Alpadia S.A. beauftragten Dritten) verwendet wird („Zulässiger Zweck“). Dies umfasst gedruckte und Online-Marketingmaterialien sowie soziale Netzwerke.
  • stimmt zu, dass Alpadia S.A. Kopien des Materials speichern und/oder über internationale Grenzen hinweg übertragen darf.
  • stimmt zu, dass Alpadia S.A. das Material und alle Kopien so lange speichert, wie es zur Erfüllung des Zulässigen Zwecks erforderlich ist.
  • kann jederzeit verlangen, dass erkennbare Merkmale entfernt werden, wenn er oder sein Kind in veröffentlichtem Material erscheint (z. B. durch Unkenntlichmachung in Bildern oder Videos oder Verzerrung der Stimme in Audioaufnahmen), indem er Alpadia S.A. über eine der folgenden Methoden kontaktiert:
    • Telefonnummer: +41 21 621 88 88
    • E-Mail-Adresse: [email protected]
    • Postanschrift: Grand-Rue 42, 1820 Montreux, Schweiz
  • kann seine Zustimmung zur Nutzung des Materials jederzeit über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten widerrufen.

Wenn das Material bereits in gedruckten Veröffentlichungen wie Broschüren, Flyern oder Prospekten enthalten ist, versteht der Teilnehmer (oder dessen Elternteil oder Vormund), dass eine Entfernung nicht möglich ist.
Wenn das Material in digitalen Veröffentlichungen wie Websites, Schulungsmaterialien oder Intranetseiten enthalten ist, wird Alpadia S.A. das Material so bald wie möglich entfernen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Alpadia S.A. Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten, die das Material und alle damit verbundenen Daten umfassen. Alpadia S.A. stellt sicher, dass alle gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zur Nutzung des Materials und der damit verbundenen personenbezogenen Daten eingehalten werden und verarbeitet diese gemäß der Datenschutzrichtlinie von Alpadia S.A.

3. Bei der Anmeldung angegebene Informationen

Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich, dass die bei der Anmeldung für einen Sprachkurs gemachten Angaben wahrheitsgemäß und korrekt sind. Falsche Angaben oder Auslassungen können zur sofortigen Ausschluss vom Kurs führen (z. B. wenn ein „Anfänger“ sein Sprachniveau überschätzt, um an einem anderen als dem offiziellen Startdatum für Anfänger teilnehmen zu können). In diesem Fall werden die Kurskosten weder ganz noch teilweise erstattet.

Die Teilnehmer werden gebeten, vor der Ankunft im Zielcamp den Online-Einstufungstest zu absolvieren und werden in folgende Stufen eingeteilt: Anfänger–Elementar, Mittelstufe oder Fortgeschrittene.

4. Anmeldegebühren

Alpadia erhebt für jede Buchung die folgende Anmeldegebühr:

  • CHF 125 (für Buchungen in der Schweiz)
  • € 90 (für Buchungen in Frankreich und Deutschland)
  • GBP 60 (für Buchungen in England)
  • USD 160 (für Buchungen in den Vereinigten Staaten)

Diese Gebühr ist nicht erstattungsfähig. Bei einer verspäteten Anmeldung (zwei Wochen oder weniger vor Kursbeginn) wird eine zusätzliche Gebühr für die Expressbearbeitung der Buchung erhoben:

  • CHF 45 (für Buchungen in der Schweiz)
  • € 40 (für Buchungen in Frankreich und Deutschland)
  • GBP 40 (für Buchungen in England)
  • USD 50 (für Buchungen in den Vereinigten Staaten)

5. Änderungen am Kurs

Jede Änderung des Schulstandorts, Herabstufung des Kurses, Änderung der gebuchten Wochen oder Entfernung zusätzlicher Leistungen vor der Anreise wird mit CHF 95 (für Buchungen in der Schweiz), € 80 (für Buchungen in Frankreich und Deutschland), GBP 50 (für Buchungen in England) oder USD 105 (für Buchungen in den Vereinigten Staaten) pro Änderung berechnet. Für Upgrades wird keine Gebühr erhoben. Für Änderungen im Zusammenhang mit Verschiebungen siehe bitte die Verschiebungsrichtlinie. Alpadia ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche zu erfüllen. Wenn vor Kursbeginn zu einem Standort oder Kurs mit niedrigeren Gebühren gewechselt wird, erfolgt keine Rückerstattung der Differenz. Erfolgt die Änderung nach Kursbeginn, wird ebenfalls keine Rückerstattung gewährt. Bei einem Wechsel zu einem teureren Standort oder Kurs wird die Differenz berechnet. Alle Änderungen unterliegen dem Ermessen von Alpadia und bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Camp Managers. Teilnehmer zahlen keine Änderungsgebühr, wenn sie ihren Kurs verlängern, jedoch können späte Verlängerungen der Gastfamilienunterkunft (sofern zutreffend) eine erneute Platzierungsgebühr erfordern.

6. Richtlinie zur Verschiebung

  • Verschiebungen werden nur nach Eingang eines gültigen schriftlichen Antrags des Vertragspartners vorgenommen.
  • Buchungen können maximal zweimal (2) innerhalb eines Jahres (1) ab dem ursprünglichen Buchungsdatum verschoben werden.
  • Buchungen können jeweils um bis zu sechs (6) Monate und in Ausnahmefällen um bis zu ein Jahr verschoben werden.
  • Die ursprünglich vom Vertragspartner gezahlten Gebühren bleiben bestehen.
  • Es kann jeweils nur eine Unterrichtsaktion genutzt werden; abgelaufene Aktionen sind zum Zeitpunkt der Verschiebung nicht mehr gültig; eine aktuelle Aktion, die zum Zeitpunkt der Verschiebung gültig ist, kann angewendet werden.
  • Alle zusätzlich entstehenden tatsächlichen Kosten für Unterkunftsverschiebungen werden unabhängig von der gegebenen Vorankündigung ebenfalls berechnet.

Verschiebungen, die weniger als vierzehn (14) Kalendertage vor dem auf dem Buchungsbestätigungsformular angegebenen Anreisedatum vorgenommen werden, einschließlich Nichterscheinen, führen zu einer Gebühr in Höhe von einer (1) Woche Unterkunft und einer (1) Woche Unterrichtsgebühr.

7. Zahlungsbedingungen

Die Gebühren sind sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch den Teilnehmer oder den Vertragspartner wie folgt fällig:

  • Anzahlung in Höhe von € 300 / CHF 300 / £ 300 / USD 300
  • Zahlung der Prämie für die Krankenversicherung (sofern eine solche Police vom Vertragspartner für den Teilnehmer abgeschlossen wurde).

Der Restbetrag der gesamten Gebühren für den Kurs, die Unterkunft und alle zusätzlichen Aktivitäten muss spätestens vier (4) Wochen vor Beginn des Sprachkurses bezahlt werden. Weder der Kurs noch die Unterkunft gelten als bezahlt, solange der entsprechende Betrag nicht auf das von Alpadia bei der Anmeldebestätigung angegebene Konto eingegangen ist.

Bei einer Buchung innerhalb von vier (4) Wochen vor Beginn des Sprachkurses erkennt der Vertragspartner an, dass der gesamte Betrag bei der Anmeldung fällig ist. Die Zahlung kann online per Kreditkarte über Flywire oder per Banküberweisung erfolgen. Einzelheiten zur Zahlung werden zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt.

8. Zahlungsfrist

Wenn die in der Bestätigung von Alpadia angegebenen Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, haftet der Vertragspartner für die Nichtzahlung. In diesem Fall behält sich Alpadia das Recht vor, dem Teilnehmer die Teilnahme am Kurs zu verweigern. Ansprüche, die sich aus der Nichteinhaltung der Zahlungsfristen durch den Vertragspartner ergeben, werden von Alpadia nicht akzeptiert.

9. Zahlungsnachweis

Teilnehmer oder Vertragspartner können aufgefordert werden, einen Nachweis über die vollständige Zahlung der Programmkosten entweder vor oder bei Beginn des Sprachkurses vorzulegen. Wenn dies nicht erfolgt, kann der Zugang zum Kurs und zur Unterkunft verweigert werden. Bei einer späten Anmeldung verlangt Alpadia den Nachweis vor dem Versand der Unterlagen zur Anreise.

10. Stornierung – Standardrichtlinie

Diese Standard-Stornierungsrichtlinie gilt:
Eine schriftliche Stornierungsmitteilung muss mindestens zweiundzwanzig (22) Kalendertage vor dem auf dem Buchungsbestätigungsformular angegebenen Anreisedatum erfolgen.

Gebühren & Rückerstattungen
Wenn der Vertragspartner gemäß Klausel 10 storniert, wird eine Rückerstattung von einhundert Prozent (100 %) der Paketgebühr gewährt, abzüglich der folgenden nicht erstattungsfähigen Posten:
(a) Anmeldegebühr
(b) Jede nicht erstattungsfähige Versicherungsgebühr
(c) Verwaltungsgebühr: CHF 170 (Schweiz); € 125 (Frankreich und Deutschland); GBP 105 (England)
(d) Kuriergebühr: CHF 120 (Schweiz); € 90 (Frankreich und Deutschland); GBP 40 (England)
(e) Bankgebühren: CHF 45 (Schweiz); € 40 (Frankreich und Deutschland); GBP 40 (England); USD 30 (USA)
(f) Transfergebühren
(g) Alle für PREMIUM+ gezahlten Gebühren

Wenn die schriftliche Stornierungsmitteilung weniger als zweiundzwanzig (22) Kalendertage vor dem Anreisedatum erfolgt, einschließlich Nichterscheinen, erfolgt keine Rückerstattung für Unterricht, Mahlzeiten, Aktivitäten und Unterkunft. Die folgenden Posten sind nicht erstattungsfähig:
(a) Anmeldegebühr
(b) Jede nicht erstattungsfähige Versicherungsgebühr
(c) Verwaltungsgebühr: CHF 170 (Schweiz); € 125 (Frankreich und Deutschland); GBP 105 (England)
(d) Kuriergebühr: CHF 120 (Schweiz); € 90 (Frankreich und Deutschland); GBP 40 (England)
(e) Bankgebühren: CHF 45 (Schweiz); € 40 (Frankreich und Deutschland); GBP 40 (England); USD 30 (USA)
(f) Transfergebühren
(g) Alle für PREMIUM+ gezahlten Gebühren

Bei schriftlicher Mitteilung einer Visumsablehnung und Vorlage der entsprechenden Unterlagen
Wenn einem Teilnehmer ein Visum verweigert wird und eine Kopie des Original-Ablehnungsdokuments der zuständigen Botschaft (Schweiz, Deutschland, Frankreich, Großbritannien oder USA) vorgelegt wird, verpflichtet sich Alpadia, den gesamten gezahlten Betrag zu erstatten, abzüglich:
(a) Verwaltungsgebühr: CHF 170 (Schweiz); € 125 (Frankreich und Deutschland); GBP 105 (England)
(b) Bankgebühren: CHF 45 (Schweiz); € 40 (Frankreich und Deutschland); GBP 40 (England)
Wenn kein Nachweis der Ablehnung vorgelegt wird, erfolgt keine Rückerstattung.

Die vom Vertragspartner zu zahlenden Beträge müssen spätestens zehn (10) Kalendertage nach Erhalt der Stornierungsrechnung eingehen.
Alle Rückerstattungen müssen auf das Bankkonto oder die Kreditkarte des ursprünglichen Zahlers erfolgen und können nicht an eine andere Person gezahlt werden. Rückerstattungen erfolgen innerhalb von fünfundvierzig (45) Werktagen nach schriftlicher Mitteilung der Annahme der Stornierung durch Alpadia.

11. Stornierung – Fernabsatzregelungen

„Fernabsatzvertrag“ bezeichnet einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gemäß den Bestimmungen der Verbraucherrechteverordnung 2013 (in der jeweils geltenden Fassung).

Im Falle eines Fernabsatzvertrags haben Teilnehmer, die EU-Bürger sind, das Recht, den rechtsverbindlichen Vertrag gemäß Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu widerrufen, wenn der Teilnehmer/Vertragspartner Alpadia innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab dem Tag der Ausstellung der Buchungsbestätigung eine Widerrufsmitteilung zukommen lässt.

  • Wenn der Teilnehmer/Vertragspartner sein Widerrufsrecht innerhalb dieser vierzehn (14) Tage ausübt, erhält er eine vollständige Rückerstattung aller bereits gezahlten Beträge, abzüglich der Gebühren für bereits erbrachte Leistungen durch Alpadia.
  • Wenn der Teilnehmer den Unterricht bei Alpadia innerhalb dieser vierzehn (14) Tage bereits begonnen hat, muss er eine angemessene Gebühr für den bereits absolvierten Zeitraum zahlen, die von Alpadia berechnet wird.
  • Um das Widerrufsrecht gemäß den EU-Fernabsatzbestimmungen auszuüben, muss der Teilnehmer/Vertragspartner Alpadia per E-Mail an [email protected] über die Entscheidung zum Widerruf informieren.

12. Stornoversicherung

Alpadia empfiehlt Teilnehmern/Vertragspartnern den Abschluss einer Stornoversicherung. Im Falle einer Stornierung durch den Teilnehmer/Vertragspartner nach Abschluss einer Stornoversicherung ist dieser verpflichtet, seinen Versicherer zu informieren. Unter keinen Umständen macht eine Stornoversicherung Alpadia für die Nicht-Erstattung eines Kurses haftbar. Alpadia bietet auf Anfrage eine Stornoversicherung für Bürger der EU und des EWR an.

13. Beendigung

Der Vertragspartner muss mindestens vierundzwanzig (24) Stunden vor dem geplanten Ende des Aufenthalts die Absicht des Teilnehmers, das Camp vorzeitig zu verlassen, mitteilen. Für eine vorzeitige Beendigung des Camps durch den Teilnehmer oder den Vertragspartner erfolgt keine Rückerstattung der Paketgebühren.

14. Gruppen

Eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von mindestens zwanzig Prozent (20 %) ist innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Bestätigung und Vereinbarung der Leistungen von Alpadia zu leisten.

Alle Gruppenbuchungen müssen spätestens sechs (6) Wochen vor dem Programmbeginn vollständig bezahlt sein oder gemäß den zusätzlich vereinbarten Zahlungsbedingungen zwischen Alpadia und dem Gruppenleiter (sofern zutreffend). Alpadia behält sich das Recht vor, Leistungen zurückzuhalten oder die Gruppenbuchung zu stornieren, wenn die Zahlung nicht sechs (6) Wochen vor Programmbeginn erfolgt.

Einzelstornierungen innerhalb der Gruppe werden gemäß den Standard-AGB behandelt.

Wenn die Gruppenbuchung aus irgendeinem Grund storniert oder verschoben werden muss, ist Alpadia unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Gruppenorganisator kann für alle Kosten haftbar gemacht werden, die Alpadia für vorab gebuchte soziale Aktivitäten, Unterkunft/Mahlzeiten oder Transportkosten entstehen, die später storniert werden. Die zu zahlenden Gesamtkosten werden von Alpadia nach Eingang der Stornierungs- oder Verschiebungsanfrage bestätigt und gemäß der Stornierungsrichtlinie in den Standard-AGB von Alpadia berechnet.

Wenn einem Teilnehmer ein Visum verweigert wird, behält Alpadia die Anzahlung (und alle nicht erstattungsfähigen Gebühren) ein. Alle anderen Gebühren werden nach Vorlage der Visumsablehnungsdokumentation des Teilnehmers zurückerstattet.

  • Für jede Gruppe oder jeden einzelnen Teilnehmer einer Gruppe, der nicht erscheint und für den Alpadia keine vorherige Bestätigung einer Stornierung oder Verschiebung genehmigt hat, behält Alpadia alle vom Gruppenorganisator und/oder dem einzelnen Teilnehmer gezahlten Gebühren ein (je nach Fall).
  • Änderungen, die innerhalb von vier (4) Wochen vor der Ankunft der Gruppe vorgenommen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterricht, Unterkunft, Transfers, Aktivitäten und andere ursprünglich gebuchte Leistungen, führen zu folgenden Gebühren pro Schüler und pro Änderung:

Schweiz – CHF 65
Frankreich/Deutschland – € 35
UK – £ 35
USA – $ 50

15. Pässe und Visa

Der Teilnehmer/Vertragspartner ist verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, der Vorschriften für die Erlangung eines Visums oder elektronischer Reisegenehmigungen (ETA) sowie der Gesundheitsvorschriften für die Einreise und den Aufenthalt in der Schweiz/Deutschland/Frankreich/Großbritannien/den Vereinigten Staaten (je nach Fall). Unter keinen Umständen haftet Alpadia für eine Mitteilung über die Verweigerung der Einreise oder des Aufenthalts in einem dieser Länder gegenüber einem Teilnehmer.

Informationen zu den Vorschriften für Sicherheit, Gesundheit und Visum/ETA können bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat des Heimatlandes des Teilnehmers eingeholt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung, weder ganz noch teilweise, wenn einem Teilnehmer die Einreise oder der Aufenthalt aufgrund seines eigenen Verschuldens oder Verhaltens verweigert wird.

Alpadia stellt dem Teilnehmer nach Eingang aller Kosten für den Sprachkurs durch den Teilnehmer/Vertragspartner ein Einladungsschreiben zur Unterstützung des Visumantrags zur Verfügung. Die Vertragspartner sind verantwortlich und müssen sicherstellen, dass die Teilnehmer rechtzeitig vor Kursbeginn im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

16. Unfall- und Krankenversicherung

Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für den Abschluss einer Unfall- und Krankenversicherung, die für das Land gültig ist, in dem der Teilnehmer während seines gesamten Aufenthalts bleiben möchte. Diese Versicherung ist während des Studiums bei Alpadia obligatorisch und kann über Alpadia oder andere Versicherungsanbieter abgeschlossen werden. Sollte ein Teilnehmer zum Zeitpunkt der Anmeldung keinen solchen Versicherungsschutz haben, kann auf Wunsch eine entsprechende Versicherungspolice über Alpadia abgeschlossen werden.

17. Von Teilnehmern verursachte Schäden / Zivil- und Strafrechtliche Haftung

Vor der Ankunft bei Alpadia muss der Vertragspartner eine Versicherung abschließen, die alle Verluste/Schäden abdeckt, die der Teilnehmer während seines Aufenthalts verursachen könnte. Unabhängig davon, ob der Vertragspartner eine solche Versicherung für erforderlich hält oder nicht, bleibt er für alle Verluste, Kosten und Ansprüche haftbar, die Alpadia, seinen Geschäftspartnern oder Dritten durch das Verhalten des Teilnehmers entstehen, es sei denn, diese Verluste, Kosten oder Ansprüche sind auf ein Handeln oder Unterlassen von Alpadia zurückzuführen.

18. Pflichten der Teilnehmer

Der Vertragspartner ist verantwortlich für die Auswahl eines Kurses, der dem Leistungsniveau des Teilnehmers entspricht. Nichterscheinen, unregelmäßige Teilnahme oder Störungen des Programms durch das Verhalten oder die Fähigkeiten eines Teilnehmers berechtigen Alpadia, den Teilnehmer auszuschließen oder sein Programm zu verkürzen. Dasselbe gilt bei unangemessenem Verhalten in der von Alpadia bereitgestellten Unterkunft. Alpadia erstattet keine Kosten und zahlt keine Entschädigung für verpasste Kurs- oder Unterkunftsleistungen oder zusätzliche Reisekosten, die durch den Ausschluss oder die Verkürzung des Programms entstehen. Alle Teilnehmer müssen den Verhaltenskodex für Studierende einhalten.

19. Unterkunft: Ankunft und Abreise

Alle Unterkünfte sind vom Sonntag vor Kursbeginn bis zum Samstagmorgen nach Kursende gebucht, sofern nicht anders angegeben. Eine teilweise Woche kann als eine (1) Woche Unterkunft berechnet werden. Check-in- und Check-out-Zeiten sind im Centre Guide angegeben, sofern keine anderen Vereinbarungen im Voraus getroffen wurden.

Teilnehmer, die zwischen 22:30 und 06:00 Uhr ankommen, können aufgefordert werden, für die erste Nacht aufgrund der späten/frühen Ankunft in der Unterkunft ein Hotel zu buchen oder eine zusätzliche Nacht Unterkunft zu bezahlen. Teilnehmer, die eine zusätzliche Nacht bei der Ankunft (für Ankünfte am Samstag) und/oder bei der Abreise (für Abreisen am Sonntag) buchen möchten, können dies beantragen. Je nach Verfügbarkeit wird Alpadia einen entsprechenden Preis anbieten.

20. Dauer der Lektionen

Alle Sprachkurse dauern fünfundvierzig (45) Minuten, sofern nicht anders angegeben. Die Kurse finden von Montag bis Freitag statt und die Lektionen sind entweder am Vormittag oder am Nachmittag geplant. Alpadia kann keinen bestimmten Stundenplan garantieren, und Zeitpläne können sich ändern.

21. Ersatzregelung

Wenn ein Teilnehmer nach dem Einstufungstest bei Ankunft im Sommercamp auf einem Niveau eingestuft wird, das für den gebuchten Kurs nicht geeignet ist, behält sich die Schule das Recht vor, den Teilnehmer in eine passende Kursstufe einzuteilen, die weniger Lektionen und einen anderen Lehrplan umfassen kann. Teilnehmer, die nicht in der Lage sind, einem angebotenen Kurs zu folgen, können verpflichtet werden, ihre Studien bei Alpadia zu beenden. Alpadia behält sich außerdem das Recht vor, Kurse kurzfristig aufgrund unzureichender Nachfrage abzusagen.

22. Kursänderungen

Alpadia hat das Recht, Unterkunftsoptionen, Kursdaten, Lehrpläne, Lehrkräfte, Standorte und Kurse jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern. Wenn der Kurs vor Beginn des ersten Kurstages verschoben wird und das neue Datum für den Teilnehmer oder den Vertragspartner nicht akzeptabel ist, werden alle Gebühren zurückerstattet.

23. Preise

Alpadia kann Preise aufgrund von Steuererhöhungen, behördlichen Maßnahmen oder anderen Ereignissen oder Umständen ändern, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Alpadia liegen oder die den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen. Die Preise gelten für Kurse, die im Jahr 2026 beginnen.

24. Lernmaterialien

Alle Lernmaterialien werden den Teilnehmern während ihres Kurses zur Verfügung gestellt und sind in den Kursgebühren enthalten.

25. Verspätete Ankunft

Die Teilnehmer sind verpflichtet, pünktlich zum Kurs zu erscheinen. Um den Unterricht nicht zu stören, sollte jeder Teilnehmer, der mehr als fünfzehn (15) Minuten zu spät kommt, bis zur Pause warten, bevor er den Unterricht betritt.

26. Verpasste Mahlzeiten und Unterrichtsstunden

Für Mahlzeiten oder Unterrichtsstunden, die aufgrund von Feiertagen, Prüfungen, Ausflügen, Praktika (sofern zutreffend), Orientierung am ersten Tag oder anderen Verpflichtungen außerhalb des normalen Zeitplans versäumt werden, erfolgt keine Rückerstattung oder Ersatzleistung.

27. Unregelmäßige Teilnahme

Teilnehmer, die nicht alle Unterrichtsstunden besuchen, die den Sprachkurs ausmachen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung für versäumte Stunden. Teilnehmer erhalten ihr Abschlusszertifikat nur, wenn sie mindestens achtzig Prozent (80 %) der Unterrichtsstunden besucht haben.

28. Beschwerden

Alpadia bemüht sich, sicherzustellen, dass die Teilnehmer den gewünschten Service erhalten. Es kann jedoch vorkommen, dass Teilnehmer mit dem Service nicht vollständig zufrieden sind. Alle Mitarbeiter von Alpadia stehen den Teilnehmern für Gespräche zur Verfügung, wenn sie Bedenken haben, und Alpadia bemüht sich, innerhalb von zwei (2) Werktagen zu antworten. Wenn Teilnehmer mit dem Service von Alpadia unzufrieden sind, sollten sie die folgenden Schritte befolgen, um eine Lösung zu finden:

Schritt 1

  • Unterricht: Wenn Teilnehmer Bedenken hinsichtlich ihres Unterrichts oder Lernens haben, sollten sie zuerst mit ihrem Lehrer sprechen. Wenn sie danach weiterhin unzufrieden sind, müssen sie den Camp Manager kontaktieren.
  • Unterkunft und Aktivitäten: Wenn Teilnehmer Bedenken bezüglich der Unterkunft oder Aktivitäten haben, sollten sie den Camp Manager kontaktieren.
  • Verwaltung: Wenn Teilnehmer oder Vertragspartner mit der Verwaltung ihres Kurses (z. B. Zahlungen, Termine) unzufrieden sind, sollten sie sich an ihren Kaplan-Vertreter wenden.

Schritt 2
Wenn Teilnehmer oder Vertragspartner mit der Antwort dieser Mitarbeiter nicht zufrieden sind, müssen sie ihre Bedenken gegenüber ihrem Kaplan-Vertreter vorbringen.

Letzter Schritt
Wenn Teilnehmer weiterhin nicht zufrieden sind, können sie eine Beschwerde bei der Akkreditierungsorganisation der Schule einreichen.

29. Änderungen, die Preise, Termine oder Leistungen betreffen

Bis zur Bestätigung der Anmeldung durch den Teilnehmer/Vertragspartner kann Alpadia die auf der Website, in Broschüren oder anderen Kommunikationsmitteln veröffentlichten Termine und Preise jederzeit ändern. Nach der Bestätigung der Anmeldung kann Alpadia sein Leistungsprogramm ändern, sofern die Änderungen geringfügig, unvermeidbar und ohne negative Auswirkungen auf die Unterrichtsleistungen sind. Wenn die „wesentlichen“ Leistungen von Alpadia durch größere Änderungen betroffen sind, kann der Vertragspartner zurücktreten oder einen anderen Kurs von gleichem Wert wählen, sofern Alpadia diesen anbieten kann. Alpadia muss den Vertragspartner über Änderungen unverzüglich informieren, und der Vertragspartner muss Alpadia so schnell wie möglich nach Erhalt der Mitteilung über seine Absicht zur Ausübung seiner Rechte informieren.

30. Mindestteilnehmerzahl

Wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für einen Sprachkurs nicht erreicht wird, informiert Alpadia den Teilnehmer und den Vertragspartner mindestens eine (1) Woche vor Kursbeginn. Wenn Alpadia keinen Ersatzkurs anbieten kann, verpflichtet sich Alpadia, alle bis dahin gezahlten Gebühren zu erstatten. Unter keinen Umständen zahlt Alpadia eine Entschädigung für Unannehmlichkeiten oder Zeitverlust. Wenn keiner der Kurse für das Niveau des Teilnehmers geeignet ist, behält sich Alpadia das Recht vor, den Gruppenkurs durch Einzelunterricht zu ersetzen und die Anzahl der Lektionen entsprechend anzupassen. Die Anzahl der Stunden für Einzelunterricht hängt vom gezahlten Betrag und der Anzahl der Teilnehmer ab.

31. Aktivitäten

Abhängig von den Wetterbedingungen oder anderen Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Alpadia und seiner Organisation liegen, behält sich Alpadia das Recht vor, eine oder mehrere der geplanten Aktivitäten an den Schulen abzusagen. In diesem Fall wird Alpadia sich bemühen, die abgesagten Aktivitäten durch eine geeignete Alternative zu ersetzen.

32. Höhere Gewalt

Alpadia verstößt nicht gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Alpadia liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Feuer, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Lieferanten oder Subunternehmern, Arbeitskämpfe oder zivile Unruhen, kriminelle, terroristische oder angedrohte terroristische Aktivitäten jeglicher Art, Pandemien und andere gesundheitliche Notlagen, fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen Dritter oder andere Ursachen außerhalb der direkten Kontrolle von Alpadia (jeweils ein „Ereignis höherer Gewalt“).

Wenn ein Kurs aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt von Alpadia abgesagt wird, gilt Folgendes:

  • Alpadia hat das Recht, einen anteiligen Betrag der gezahlten Gebühren einzubehalten, wenn Leistungen teilweise erbracht wurden.
  • Einbehaltene Gebühren entsprechen dem Umfang der erbrachten Leistungen.
  • Alpadia ist berechtigt, nicht erstattbare Kosten von der Rückerstattung abzuziehen, z. B. Stornogebühren oder ähnliche Kosten.
  • Alpadia hat das Recht, einen Ersatzkurs für den abgesagten Kurs anzubieten, einschließlich Online- und virtueller Alternativen.
  • Alle von Alpadia im Namen des Teilnehmers beschafften Drittleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterkunft, Transfers oder Versicherungen, unterliegen weiterhin den Bedingungen des jeweiligen Anbieters, und Alpadia haftet nicht für diese Drittleistungen oder für Handlungen oder Unterlassungen solcher Dritter.

33. Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Alpadia, ihrer Unternehmensgruppe, deren Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Vertretern und Partnern für Verluste, die aus Fahrlässigkeit, Vertragsverletzung oder anderweitig entstehen, in jedem Fall auf den Gesamtbetrag beschränkt, der für den jeweiligen Sprachkurs an Alpadia gezahlt wurde. Diese Unternehmen und Personen haften unter keinen Umständen für indirekte oder Folgeschäden.

Alpadia kann unter keinen Umständen für Verluste haftbar gemacht werden, die durch Krankheit, Unfall oder Unannehmlichkeiten infolge mangelhafter Leistungen eines von Alpadia beauftragten Agenten entstehen. Darüber hinaus übernimmt Alpadia keine Verantwortung für den Verlust von Wertsachen, persönlichen Gegenständen, Geld oder anderen Besitztümern, es sei denn, dieser Verlust ist auf grobe Fahrlässigkeit von Alpadia zurückzuführen.

34. Sicherheit und Schutz

Alpadia ist berechtigt, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um das Wohlergehen, die Sicherheit und die Gesundheit der Teilnehmer zu gewährleisten. Alpadia ist außerdem berechtigt, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um einem Teilnehmer im Bedarfsfall eine angemessene medizinische Versorgung zukommen zu lassen. Alle Kosten, die aus einer solchen medizinischen Versorgung entstehen, trägt der Vertragspartner. Für Minderjährige ist eine schriftliche Einverständniserklärung/Autorisierung des Elternteils oder gesetzlichen Vormunds erforderlich.

35. Schutz personenbezogener Daten

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns wichtig. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzrichtlinie, die Sie darüber informiert, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Diese finden Sie unter:

https://www.alpadia.com/en/privacy

36. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für das Vertragsverhältnis zwischen Alpadia und dem Teilnehmer und/oder Vertragspartner gilt ausschließlich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Montreux, Schweiz.

37. Allgemeines

Als Mitglied der Kaplan-Unternehmensgruppe unterliegt Alpadia den Gesetzen verschiedener Rechtsordnungen in Bezug auf Geschäfte mit sanktionierten Parteien und Ländern. Es ist die Politik von Alpadia, alle geltenden Sanktionsbeschränkungen vollständig einzuhalten, einschließlich derjenigen, die von den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und der Europäischen Union verhängt werden.

Obwohl Alpadia nicht daran gehindert ist, mit Personen mit Verbindung zu einem sanktionierten Land Geschäfte zu tätigen, muss Alpadia sicherstellen, dass kein Teil der Transaktion gegen US-Sanktionsgesetze verstößt. Dies erfolgt durch eine Reihe vorgeschriebener Compliance-Prüfungen, einschließlich der Überprüfung der Herkunft der Gelder und der Personen, die diese bereitstellen, bevor Gelder oder Dienstleistungen übertragen werden können.

Sprachkurse ab 16 Jahren und Pathway-Programme

Wenn Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Schutzrichtlinie einsehen möchten, können Sie jeden Abschnitt unten im Detail lesen.

Anmeldeprozess

1. Anmeldung

Studierende sollten das unterschriebene Anmeldeformular an ihren Alpadia-Vertreter senden, einschließlich einer Standardanzahlung von EUR €600 / CHF 600 (abhängig vom Studienziel und der Zahlungswährung) für Buchungen des „Academic Year Abroad“ und einer Mindestanzahlung von EUR €300 / CHF 300 (abhängig vom Studienziel) für alle anderen Kurse sowie der Kuriergebühr, falls zutreffend.

Vertragsabschluss:
Alle Buchungen, die Alpadia per Post oder E-Mail sowie Online-Registrierungen erhält, gelten als gültig. Mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Anmeldeformulars (in Papierform oder online) erklärt sich der Studierende bereit, einen verbindlichen Vertrag mit Alpadia abzuschließen und bestätigt, dass die bei der Registrierung für einen Sprachkurs gemachten Angaben wahr und korrekt sind. Unrichtige Angaben oder Auslassungen können zur sofortigen Stornierung oder Beendigung des Programms führen.

Nach Eingang des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars sowie der Anzahlung erstellt Alpadia eine Buchungsbestätigung, sofern das Programm und die Unterkunft verfügbar sind. Mit Ausstellung dieser Buchungsbestätigung kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Studierenden und Alpadia zustande, vorbehaltlich der Erfüllung aller geltenden Einwanderungsbestimmungen.

  • Wenn der registrierte Antragsteller 18 Jahre oder älter ist, ist dieser Antragsteller der Vertragspartner von Alpadia.
  • Wenn die registrierte Person unter 18 Jahre alt ist, ist der Elternteil oder gesetzliche Vormund der Vertragspartner. In diesem Fall muss der Elternteil/gesetzliche Vormund den Vertrag unterzeichnen und korrekte Adress- und Kontaktdaten angeben.

Bei später Anmeldung (zwei Wochen oder weniger vor Kursbeginn) wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 50 (für Buchungen in der Schweiz) oder €40 (für Buchungen in Frankreich und Deutschland) für die Expressbearbeitung erhoben.

Datenschutz:
Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzrichtlinie, die Sie darüber informiert, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Diese finden Sie unter:
https://www.alpadia.com/en/privacy.

Als Mitglied der Kaplan-Gruppe unterliegt Alpadia den Gesetzen verschiedener Rechtsordnungen in Bezug auf Geschäfte mit sanktionierten Parteien und Ländern. Es ist unsere Politik, alle geltenden Sanktionsbestimmungen einzuhalten, einschließlich derjenigen der USA, des Vereinigten Königreichs und der EU. Obwohl es uns nicht untersagt ist, mit Personen mit Verbindung zu einem sanktionierten Land Geschäfte zu machen, müssen wir sicherstellen, dass kein Teil der Transaktion gegen US-, UK- oder EU-Sanktionsgesetze verstößt. Dazu führen wir eine Reihe vorgeschriebener Compliance-Prüfungen durch, einschließlich der Überprüfung der Herkunft der Gelder und der Personen, die diese bereitstellen, bevor Gelder oder Dienstleistungen abgewickelt werden können.

2. Zahlungsfrist

Alle Programmgebühren müssen vollständig bezahlt werden (sofern nicht anders angegeben) spätestens 30 Tage vor Programmbeginn. Wenn eine Buchung weniger als 30 Tage vor Programmbeginn erfolgt, sind die Gebühren sofort fällig. Wenn die vollständige Zahlung nicht vor Programmbeginn eingegangen ist, darf der Studierende das Programm nicht beginnen. Für alle Ziele ist eine Anzahlung („Program Deposit“) erforderlich. Die Anzahlung ist unter den in unserer Rückerstattungsrichtlinie genannten Umständen erstattungsfähig. Siehe „Rückerstattungsrichtlinie“ unten für weitere Informationen.

3. Visainformationen

Visabestimmungen können sich ändern, und es liegt in der Verantwortung des Studierenden, alle erforderlichen Reisegenehmigungen oder Visa zu beantragen und einen gültigen Reisepass sowie eine Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Studiendauer zu besitzen. Der Studierende kann aufgefordert werden, die vollständige Zahlung zu leisten, bevor eines der unten genannten Visadokumente ausgestellt wird. Für Studierende unter 18 Jahren sind vollständige Unterlagen eines Elternteils oder gesetzlichen Vormunds erforderlich, bevor ein Studentenvisum ausgestellt werden kann.

Alpadia übernimmt keine Haftung für die Verweigerung der Einreise oder des Aufenthalts in der Schweiz, Deutschland oder Frankreich. Informationen zu Sicherheits-, Gesundheits- und Visabestimmungen erhalten Sie bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat Ihres Heimatlandes. Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn die Einreise oder der Aufenthalt aufgrund des eigenen Verschuldens oder Verhaltens verweigert wird. Alpadia stellt nach Eingang der vollständigen Kursgebühren ein Einladungsschreiben zur Unterstützung des Visumantrags aus. Studierende müssen sicherstellen, dass sie rechtzeitig einen gültigen Reisepass besitzen.

4. Kuriergebühren

Ein Kurierdienst ist auf Anfrage zu folgenden Tarifen verfügbar:

  • Schweiz: CHF 130
  • Frankreich/Deutschland: EUR 100

5. Reise- und Krankenversicherung

Reise- und Krankenversicherung ist in allen Alpadia-Schulstandorten für die gesamte Aufenthaltsdauer obligatorisch, unabhängig von Programmlänge oder Programm-/Visumtyp. Alpadia hat mit Versicherungsanbietern zusammengearbeitet, um einen maßgeschneiderten Reise- und Krankenversicherungsschutz anzubieten. Details hierzu erhalten Sie von Ihrem Alpadia-Vertreter. Der Studierende ist für seine persönlichen Gegenstände verantwortlich und muss eine Versicherung für sein Eigentum abschließen. Studierende müssen bei der Ankunft in der Schule einen Nachweis über die Krankenversicherung vorlegen. Ohne ausreichende Krankenversicherung darf das Programm nicht begonnen werden.

6. Gesundheitserklärung

Studierende müssen im Anmeldeformular alle folgenden Angaben machen:
i) psychische oder physische Erkrankung;
ii) Allergie;
iii) Behinderung; oder
iv) sonstige gesundheitliche Einschränkung, die:

  • ihre Fähigkeit zur erfolgreichen Teilnahme am Programm beeinträchtigen könnte;
  • die Gesundheit und das Wohlbefinden anderer Studierender, Gastgeber oder Mitarbeitender beeinflussen könnte;
  • während der erwarteten Einschreibungsdauer eine Überwachung, Behandlung oder Notfallintervention jeglicher Art erfordern könnte; oder
  • besondere Unterbringung erfordert.

Alpadia behält sich das Recht vor, eine Bewerbung abzulehnen oder die Einschreibung eines Studierenden zu beenden, wenn die weitere Teilnahme ein Risiko für die eigene Gesundheit und Sicherheit oder die Gesundheit und Sicherheit anderer Studierender oder Mitarbeitender darstellt oder wenn nach Ansicht von Alpadia – trotz angemessener Vorkehrungen – die physische oder psychische Verfassung des Studierenden eine erfolgreiche Teilnahme am Programm unmöglich oder unwahrscheinlich macht. Rückerstattungen in solchen Fällen liegen im Ermessen von Alpadia.

7. Studiengebühren

Die Studiengebühren beinhalten Unterricht, Einführungsveranstaltung, Nutzung des Computerraums und Internets in der Schule, Einstufungs- und Fortschrittstests sowie ein Alpadia-Zertifikat nach Abschluss des Programms. Alpadia behält sich das Recht vor, die Ausstellung eines Zertifikats zu verweigern, wenn fällige Zahlungen ausstehen oder andere dem Studierenden mitgeteilte Bedingungen nicht erfüllt sind.

8. Zusätzliche Leistungen

Alle zusätzlichen Leistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Transfers, Reisen, Wäsche, Telefonkosten, Ausflüge, medizinische Kosten, spezielle Diäten, Prüfungsgebühren, Unterkunftswechsel, Einschreibung, Änderungen und Materialgebühren) sind nicht in den Studiengebühren enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich auf einer gültigen Rechnung angegeben sind.

9. Doppelzimmer-Unterkunft

Alpadia kann nach eigenem Ermessen verlangen, dass Studierende anstelle einer Doppelzimmer-Unterkunft eine Einzelzimmer-Unterkunft buchen.

10. Minderjährige unter 18 Jahren

Das Mindestalter für die Teilnahme an einem Alpadia-Programm beträgt 16 Jahre, es sei denn, der Studierende ist in einem speziellen Junior-Programm eingeschrieben oder es liegt eine schriftliche Genehmigung des zuständigen Schuldirektors vor. Alpadia bietet Erwachsenenprogramme an (außer für Programme, die ausdrücklich für Junioren oder junge Lernende beworben werden). Daher wird Studierenden im Alter von 16 und 17 Jahren empfohlen, dass sie gemeinsam mit Studierenden ab 18 Jahren unterrichtet werden.

Studierende unter 18 Jahren können verpflichtet sein:

  • in von Alpadia genehmigten Unterkünften zu wohnen,
  • den Flughafentransfer von Alpadia in beide Richtungen zu buchen,
  • eine Krankenversicherung abzuschließen.

Alle Studierenden unter 18 Jahren müssen vor der Ankunft ein unterzeichnetes Formular zur elterlichen Zustimmung vorlegen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Regeln und Vorschriften
Die Vereinbarungen der Studierenden mit Alpadia unterliegen dem Recht des Landes, in dem sich die besuchte Schule befindet.

2. Ankunft und Abreise
Alle Unterkünfte sind ab dem Sonntag vor Programmbeginn bis zum Samstagmorgen nach Programmende gebucht, sofern nicht anders angegeben. Studierende des „Academic Year Abroad“ können am Samstag vor Programmbeginn ohne zusätzliche Kosten anreisen. Eine Teilwoche kann als eine volle Woche Unterkunft gezählt werden. Check-in- und Check-out-Zeiten sind im Informationsblatt Ihrer gewählten Unterkunft enthalten, sofern keine Sondervereinbarungen mit dem Unterkunftsanbieter getroffen wurden oder alternative Zeiten in Ihrer Unterkunftsbestätigung angegeben sind. Studierende, die zwischen 22:30 und 06:00 Uhr ankommen, können aufgefordert werden, für die erste Nacht eine alternative Unterkunft in einem Hotel zu buchen oder eine zusätzliche Nacht Unterkunft zu bezahlen. Studierende, die eine zusätzliche Nacht bei Ankunft und/oder Abreise buchen möchten, können dies vorbehaltlich der Verfügbarkeit zu einem Preis tun, der 25 % des wöchentlichen Unterkunftspreises beträgt.

3. Verspätete Ankunft, Ferien und Abwesenheiten
Wenn der Studierende seine Einschreibung verspätet beginnt oder während des Programms abwesend ist, wird Alpadia alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass er die gesamte Einschreibungsdauer absolvieren kann, aber dies kann nicht garantiert werden und es erfolgt keine Rückerstattung für die versäumte Zeit. Fehlzeiten können nicht durch eine kostenlose Verlängerung des Programms ausgeglichen werden, es sei denn, die Abwesenheit wurde im Voraus von Alpadia genehmigt.

Session-Break-Termine sind in den Programmen „Academic Year Abroad“ festgelegt und können nicht geändert werden. Nicht genehmigte Pausen werden als Fehlzeiten markiert. Für andere Programme liegt die Genehmigung von Pausen nach Programmbeginn im Ermessen der einzelnen Schulen, abhängig von den Visabestimmungen, und kann eine Änderungsgebühr verursachen oder als Fehlzeit gelten.

4. Fehlende Mahlzeiten und Unterricht
Es erfolgt keine Rückerstattung oder Ersatz für Mahlzeiten oder Unterricht, die aufgrund von Feiertagen, Prüfungen, Ausflügen, Praktika (falls zutreffend), Orientierung am ersten Tag oder anderen Verpflichtungen außerhalb des normalen Zeitplans versäumt werden.

5. Feiertage
An Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt und die meisten Schuleinrichtungen sind geschlossen. Alle veröffentlichten Programmbeginndaten fallen auf einen Montag. Wenn der Montag ein Feiertag ist, beginnt das Programm am Dienstag. Für Unterricht, der an Feiertagen nicht angeboten wird, erfolgt keine Entschädigung.

6. Änderungsgebühren

Jede Änderung des Schulstandorts, der Unterkunft, der gebuchten Wochen oder die Entfernung zusätzlicher Leistungen wird wie folgt berechnet:

  • Schweiz: CHF 95 pro Änderung
  • Frankreich/Deutschland: EUR 80 pro Änderung

Alpadia ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche zu erfüllen. Studierende des „Academic Year Abroad“ können während der Unterrichtszeit nicht an eine andere Alpadia-Schule wechseln.
Wenn die Änderung zu einem Standort oder Programm mit niedrigeren Gebühren erfolgt, wird die Differenz nicht erstattet. Bei einem Wechsel zu einem teureren Standort oder Programm wird die Differenz berechnet.

Alle Änderungen liegen im Ermessen von Alpadia und erfordern die Genehmigung des Schuldirektors. Studierende zahlen keine Änderungsgebühr, wenn sie ihr Programm verlängern. Es liegt in der Verantwortung des Studierenden, für Programm- oder Unterkunftsverlängerungen zu zahlen.

Jede Änderung der Unterrichtsstunden, die zu einer Reduzierung der Lektionen führt, wird als Kündigung der bestehenden Buchung und Neubuchung behandelt und unterliegt den Standardbedingungen für Kündigungen (siehe „Kündigungsrichtlinie“).

7. Dauer der Unterrichtsstunden

Alle Sprachlektionen dauern 45 Minuten, sofern nicht anders angegeben. Die Kurse finden von Montag bis Freitag statt, und die Unterrichtsstunden sind morgens oder nachmittags geplant. Alpadia kann keinen bestimmten Stundenplan garantieren; Zeitpläne können sich ändern, es sei denn, die Studierenden haben die „AM Guarantee“ erworben. Die „AM Guarantee“ ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit.

Alle Studierenden müssen vor der Ankunft einen obligatorischen Einstufungstest absolvieren. Alpadia behält sich das Recht vor, eine Buchung zu stornieren oder abzulehnen, wenn der Einstufungstest nicht abgeschlossen wurde. Alpadia garantiert keine angemessene Klasseneinteilung für Studierende, die den Einstufungstest nicht mindestens zwei (2) Wochen vor dem geplanten Startdatum absolvieren.

8. Ersatzrichtlinie

Wenn ein Studierender nach dem Einstufungstest bei Ankunft in der Schule auf einem Niveau eingestuft wird, das für das gebuchte Programm nicht geeignet ist, behält sich die Schule das Recht vor, den Studierenden in eine passende Klasse einzuteilen, die möglicherweise weniger Unterrichtsstunden und einen anderen Lehrplan umfasst. Studierende, die keinem angebotenen Programm folgen können, müssen ihre Studien bei Alpadia möglicherweise beenden. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, Programme kurzfristig aufgrund unzureichender Nachfrage zu stornieren.

Falls die Mindestanzahl an Studierenden für einen Sprachkurs (4 Personen für einen Gruppenkurs) nicht erreicht wird, informiert Alpadia den Studierenden mindestens eine Woche vor Kursbeginn. Wenn Alpadia keinen alternativen Kurs anbieten kann, verpflichtet sich Alpadia, alle bis dahin gezahlten Gebühren vollständig zu erstatten. Unter keinen Umständen zahlt Alpadia eine Entschädigung für Unannehmlichkeiten oder Zeitverlust. Wenn kein Kurs dem Niveau des Studierenden entspricht, behält sich Alpadia das Recht vor, den Gruppenkurs durch Privatunterricht zu ersetzen und die Anzahl der Lektionen entsprechend anzupassen. Die Anzahl der Stunden für Privatunterricht hängt vom gezahlten Betrag und der Anzahl der Studierenden ab.

9. Programmänderungen

Alpadia hat das Recht, Unterkunftsoptionen, Programmdaten, Lehrpläne, Lehrkräfte, Standorte, Aktivitäten und Programme jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern. Wenn das Programm vor dem ursprünglichen Startdatum verschoben wird und die neuen Daten für den Studierenden nicht akzeptabel sind, werden alle Gebühren erstattet.

10. Preise

Alpadia kann Preise aufgrund von Steuererhöhungen, behördlichen Maßnahmen oder anderen Ereignissen oder Umständen ändern, die außerhalb der Kontrolle von Alpadia liegen oder den Geschäftsbetrieb beeinflussen. Die Preise gelten für Programme, die 2026 beginnen.

11. Bücher und Lernmaterialien

Alle Bücher und Lernmaterialien werden den Studierenden während ihres Programms zur Verfügung gestellt. Einige spezialisierte Programme können den Kauf von Büchern erfordern.

12. Kaution für Wohnheime

Bei Studierenden, die eine Wohnunterkunft buchen, kann bei der Ankunft eine erstattungsfähige Kaution erhoben werden.
Die Kautionsgebühren variieren je nach Schulstandort; Studierende werden bei der Buchung über zusätzliche Gebühren informiert (z. B. für Nebenkosten, Reinigung und Bettwäsche). Die Kaution ist nicht erstattungsfähig, wenn Schäden, Verluste oder zusätzliche Reinigung durch den Studierenden oder dessen Gast verursacht werden. Bei einer Stornierung der Buchung kann die Kaution nicht erstattungsfähig sein; siehe Stornierungsrichtlinie unten.

Für Gastfamilienunterkünfte erhebt Alpadia keine Kaution, jedoch können einige Familien gelegentlich direkt vom Studierenden eine Kaution verlangen.

13. Ausschluss/Suspendierung

Ein Studierender kann ausgeschlossen oder suspendiert werden, wenn er:

  • eine strafrechtliche oder zivilrechtliche Straftat begeht oder Gegenstand einer strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Untersuchung ist;
  • gegen den Verhaltenskodex für Studierende oder die Schulrichtlinien verstößt;
  • nach Ansicht von Alpadia eine schlechte Anwesenheitsbilanz hat (z. B. weniger als 80 %, unabhängig davon, ob dies gegen Visabestimmungen verstößt);
  • einen Betrag nicht zahlt, den er direkt oder indirekt Alpadia schuldet, um am Programm teilzunehmen.

Im Falle eines Ausschlusses oder einer Suspendierung erfolgt keine Rückerstattung, und die Einwanderungsbehörden werden informiert.

Verhaltenskodex für Studierende:
Studierende verpflichten sich, die Verhaltensregeln und sonstigen Richtlinien während ihres Aufenthalts bei Alpadia einzuhalten. Alpadia strebt ein optimales Lernumfeld an und erwartet, dass sich Studierende rücksichtsvoll gegenüber anderen verhalten. Unangemessenes Verhalten umfasst unter anderem:

  • Störungen des Lernumfelds (z. B. Verwendung von Schimpfwörtern, Belästigung, Nutzung von Mobiltelefonen im Unterricht);
  • vorsätzliche Zerstörung, Missbrauch oder Diebstahl von Eigentum von Alpadia oder Mitstudierenden;
  • schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen Regeln zur Nutzung von Alpadia-Unterkünften;
  • Gewalt oder Gewaltandrohung gegenüber Personen oder Eigentum von Studierenden oder Alpadia-Mitarbeitenden;
  • unsachgemäße Nutzung von E-Mail oder Internetzugang;
  • Nichteinhaltung lokaler Urheberrechts- oder Strafgesetze, die die widerrechtliche Aneignung, Kopie oder Veränderung urheberrechtlich geschützter Materialien verbieten;
  • Unterlassung der Offenlegung bestehender medizinischer/psychischer Erkrankungen.

14. Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Alpadia, seinen Konzernunternehmen, deren Direktoren, Führungskräften, Mitarbeitenden, verbundenen Unternehmen, Vertretern und Partnern für Verluste aufgrund von Fahrlässigkeit, Vertragsverletzung oder anderweitig in allen Fällen auf den vollen Betrag beschränkt, der von dem betreffenden Studierenden für das besuchte Programm an Alpadia gezahlt wurde. Diese Unternehmen und Personen haften unter keinen Umständen für indirekte oder Folgeschäden. Alpadia kann unter keinen Umständen für Verluste infolge von Krankheit, Unfall oder Unannehmlichkeiten verantwortlich gemacht werden, die durch einen von Alpadia beauftragten Agenten verursacht wurden. Darüber hinaus übernimmt Alpadia keine Verantwortung für den Verlust von Wertsachen, persönlichen Gegenständen, Geld oder anderen Besitztümern, es sei denn, solche Verluste entstehen durch grobe Fahrlässigkeit.

15. Höhere Gewalt

Alpadia verstößt nicht gegen diese Vereinbarung und haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Alpadia liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Ausfall von Lieferanten oder Subunternehmern, Arbeitskämpfe oder zivile Unruhen, kriminelle, terroristische oder angedrohte terroristische Aktivitäten jeglicher Art, Pandemien und andere gesundheitliche Notlagen, fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen Dritter oder jede andere Ursache außerhalb der direkten Kontrolle von Alpadia (jeweils ein „Ereignis höherer Gewalt“).

Wenn ein Programm aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt von Alpadia abgesagt wird, gilt Folgendes:

  • Alpadia hat das Recht, einen anteiligen Betrag der gezahlten Gebühren einzubehalten, wenn Leistungen teilweise erbracht wurden. Die einbehaltenen Gebühren entsprechen dem Umfang der erbrachten Leistungen;
  • Alpadia ist berechtigt, nicht wiedererlangbare Gebühren von der Rückerstattung abzuziehen, z. B. Stornierungsgebühren, nicht erstattungsfähige Unterkunftsgebühren oder ähnliche Kosten;
  • Alpadia hat das Recht, ein Ersatzprogramm für das abgesagte Programm anzubieten, einschließlich Online- und virtueller Programme;
  • Alle von Alpadia im Namen des Studierenden beschafften Drittleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterkunft, Transfers oder Versicherung, unterliegen weiterhin den Bedingungen des jeweiligen Anbieters, und Alpadia haftet nicht für diese Drittleistungen oder deren Handlungen oder Unterlassungen.

16. Bildrechte des Studierenden

Der Teilnehmer (oder dessen Elternteil/gesetzlicher Vormund, falls zutreffend):

  • erteilt Alpadia S.A. die Erlaubnis, Fotos, Video- und Audioaufnahmen seines Bildes, seiner Stimme und jeglicher Arbeiten (z. B. Kunstwerke) („Material“) anzufertigen, die er während seines Sprachkurses bei Alpadia erstellt;
  • stimmt zu, dass das Material kopiert, veröffentlicht und anderweitig für weltweite Werbezwecke von Alpadia S.A. (oder einem beauftragten Dritten) verwendet wird („Zulässiger Zweck“), einschließlich gedruckter und Online-Marketingmaterialien sowie sozialer Netzwerke;
  • stimmt zu, dass Alpadia S.A. Kopien des Materials speichern und/oder über internationale Grenzen hinweg übertragen darf;
  • stimmt zu, dass Alpadia S.A. das Material und alle Kopien so lange speichert, wie es zur Erfüllung des zulässigen Zwecks erforderlich ist;
  • kann verlangen, dass erkennbare Merkmale entfernt werden (z. B. durch Unkenntlichmachung in Bildern oder Videos oder Verzerrung der Stimme in Audioaufnahmen), indem er Alpadia S.A. jederzeit über folgende Wege kontaktiert:
    Telefon: +41 21 621 88 88
    E-Mail: [email protected]
    Postanschrift: Grand-Rue 42, 1820 Montreux, Schweiz
  • kann seine Zustimmung zur Nutzung des Materials jederzeit widerrufen, indem er Alpadia S.A. über die oben genannten Methoden kontaktiert.

Wenn das Material bereits in gedruckten Materialien (z. B. Broschüren, Flyer, Prospekte) veröffentlicht wurde, versteht der Teilnehmer (oder dessen Elternteil/gesetzlicher Vormund), dass eine Entfernung nicht möglich ist.
Wenn das Material in digitalen Medien (z. B. Websites, Schulungsunterlagen, Intranet) veröffentlicht wurde, wird Alpadia S.A. das Material so bald wie möglich entfernen.

Alpadia S.A. ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die das Material und alle damit verbundenen Daten umfassen, verantwortlich und stellt sicher, dass alle gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen eingehalten werden. Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzrichtlinie von Alpadia S.A.

17. Studentenvisum

Inhaber eines Studentenvisums müssen Alpadia eine aktuelle Wohnadresse, Mobilnummer (falls vorhanden) und E-Mail-Adresse (falls vorhanden) mitteilen und Änderungen dieser Daten innerhalb von sieben (7) Tagen bekannt geben. Unabhängig vom Einwanderungsstatus können von Alpadia erhobene personenbezogene Daten und Informationen zum Studienfortschritt an die genannten Behörden, Eltern, Alpadia-Mitarbeiter, beauftragte Vertreter (z. B. Agenten oder staatliche Sponsoren) und Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. Diese Informationen können persönliche und Kontaktdaten, Details zur Programmanmeldung und Änderungen sowie Umstände eines vermuteten Verstoßes gegen Visabedingungen umfassen.

18. Unterrichtssprache

Die Unterrichtssprache ist entweder Französisch oder Deutsch, abhängig vom gewählten Sprachprogramm.

19. Änderungen bei Preisen, Terminen oder Leistungen

Bis zur Bestätigung der Anmeldung kann Alpadia die auf der Website, in Broschüren oder anderen Kommunikationsmitteln veröffentlichten Kurstermine und Preise jederzeit ändern. Nach der Bestätigung der Anmeldung kann Alpadia sein Leistungsprogramm ändern, sofern die Änderungen geringfügig, unvermeidbar und ohne negative Auswirkungen auf die zu erbringenden Unterrichtsleistungen sind. Wenn die „wesentlichen“ Leistungen von Alpadia erheblich geändert werden, können Teilnehmer zurücktreten oder beantragen, an einem anderen Kurs gleichen Werts teilzunehmen, sofern Alpadia dies anbieten kann. Alpadia muss die Teilnehmer über Änderungen unverzüglich informieren, und die Teilnehmer müssen Alpadia so bald wie möglich nach Erhalt der Mitteilung über ihre Absicht informieren, die in dieser Klausel genannten Rechte auszuüben.

20. Sicherheit und Schutz

Alpadia ist berechtigt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um das Wohlergehen, die Sicherheit und die Gesundheit der Teilnehmer zu gewährleisten. Alpadia ist außerdem berechtigt, im Bedarfsfall notwendige Schritte einzuleiten, um einem Teilnehmer eine geeignete medizinische Versorgung zukommen zu lassen. Alle Kosten, die durch eine solche medizinische Versorgung entstehen, trägt der Teilnehmer oder – falls minderjährig – dessen Elternteil/gesetzlicher Vormund. Für Minderjährige ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Elternteils oder Vormunds erforderlich.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für das Vertragsverhältnis zwischen Alpadia und dem Studierenden, dem Elternteil/gesetzlichen Vormund (falls der Studierende unter 18 Jahre alt ist) und/oder dem Vermittler gilt ausschließlich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Montreux, Schweiz.

Rückerstattungsrichtlinie

1. Auszahlung von Rückerstattungen
Zur Einhaltung aller geltenden Gesetze zur Verhinderung von Finanzkriminalität werden Rückerstattungen ausschließlich an:
(a) den ursprünglichen Zahler und
(b) das Konto, von dem die Zahlung ursprünglich eingegangen ist, geleistet.

2. Nicht erstattungsfähige Gebühren
Die folgenden Servicegebühren (im Zusammenhang mit Studiengebühren) sind für alle Buchungen nicht erstattungsfähig:

  • Anmeldegebühren
  • Kuriergebühren
  • Krankenversicherung
  • Programmerzuschlagsgebühren
  • Flughafentransfergebühren
  • Programmanzahlung (außer wie unten angegeben)
  • Verwaltungsgebühren
  • Bankgebühren
  • AM Guarantee

3. Bedingungen
Wenn Alpadia ein Programm storniert oder beendet, wird eine vollständige Rückerstattung aller nicht genutzten Gebühren gewährt. Studiengebühren sind nicht auf andere Studierende übertragbar. Für Programverlängerungen werden keine Studiengebühren erstattet.

In allen Fällen, in denen ein Studierender sein Studium beendet, werden die zuständigen Einwanderungsbehörden informiert.
Rückerstattungen erfolgen innerhalb von 45 Arbeitstagen nach schriftlicher Mitteilung der Stornierung durch Alpadia.

Professional Immersion Experience
Die Platzierungsgebühr ist erstattungsfähig, wenn Alpadia keine geeignete ehrenamtliche Stelle für den Studierenden findet. Die Gebühr ist nicht erstattungsfähig, wenn der Studierende eine geeignete Stelle ablehnt oder freiwillig aus dem Programm ausscheidet, nachdem er die Stelle akzeptiert hat.

Verschiebungsrichtlinie

(a) Verschiebungen werden nur nach Eingang einer gültigen schriftlichen Anfrage des Kunden vorgenommen.
(b) Buchungen können maximal zweimal innerhalb eines Jahres ab dem ursprünglichen Buchungsdatum verschoben werden.
(c) Buchungen können jeweils um bis zu sechs (6) Monate und in Ausnahmefällen um bis zu ein (1) Jahr verschoben werden.
(d) Die ursprünglich gezahlten Gebühren werden anerkannt.
(e) Es kann jeweils nur eine (1) Unterrichtsaktion genutzt werden; abgelaufene Aktionen sind zum Zeitpunkt der Verschiebung nicht mehr gültig; eine aktuelle Aktion kann angewendet werden.
(f) Alle zusätzlich anfallenden tatsächlichen Kosten für Unterkunftsverschiebungen werden unabhängig von der Vorankündigung berechnet.
(g) In allen Fällen, in denen ein Visum oder Visumsunterlagen ausgestellt wurden, werden die zuständigen Einwanderungsbehörden informiert.
(h) Verschiebungen, die weniger als sieben (7) Tage vor dem Ankunftsdatum auf dem Buchungsbestätigungsformular erfolgen, einschließlich Nichterscheinen, verursachen eine Gebühr in Höhe von zwei Wochen Unterkunft und einer Woche Studiengebühr.

Stornierungsrichtlinie

„Stornierung“ bedeutet, dass der Studierende ein Programm vor dem Startdatum des ersten Programms, an dem er teilnehmen soll, storniert.

„Servicegebühren“ im Sinne dieser Stornierungsrichtlinie umfassen alle Anmeldegebühren, Kuriergebühren, Krankenversicherung, Programmerzuschlagsgebühren, Flughafentransfergebühren, Verwaltungsgebühren, Bankgebühren und alle anderen anwendbaren Servicegebühren.

In allen Fällen, unabhängig von der Region der Alpadia-Schule, werden die zuständigen Einwanderungsbehörden informiert, wenn ein Visum oder Visumsunterlagen ausgestellt wurden.

STANDARD-STORNIERUNGSRICHTLINIE
Diese Standardrichtlinie gilt, sofern sie nicht durch spezifische Bestimmungen unten geändert wird.

Stornierungsmitteilung
Schriftliche Stornierungsmitteilung, die 22 Tage oder mehr vor dem Ankunftsdatum auf dem Buchungsbestätigungsformular erfolgt:

Für Sprachschulen:
Studierende erhalten eine Rückerstattung von 100 % der Studien- und Unterkunftsgebühren abzüglich der folgenden Beträge:
(a) Anmeldegebühr
(b) Nicht erstattungsfähige Versicherungsgebühr
(c) Verwaltungsgebühr (CHF 170 oder €40)
(d) Kuriergebühr

Bankgebühren (CHF 45 oder € 40)
(f) Überweisungsgebühren

Für University Pathway Programme (UPP):
Studierende erhalten eine Rückerstattung von 100 % der Studien- und Unterkunftsgebühren abzüglich der unten aufgeführten Beträge:
(a) Anmeldegebühr
(b) Universitätsplatzierungsgebühr
(c) Nicht erstattbare Versicherungsgebühr
(d) Verwaltungsgebühr (CHF 170 oder € 125)
(e) Kuriergebühr
(f) Bankgebühren (CHF 45 oder € 40)
(g) Überweisungsgebühren

Stornierungsmitteilung
Schriftliche Stornierungsmitteilung weniger als zweiundzwanzig (22) Tage vor dem im Buchungsbestätigungsformular angegebenen Ankunftsdatum, einschließlich Nichterscheinen.

Für Sprachschulen:
Studierende erhalten eine Rückerstattung der Studien- und Unterkunftsgebühren abzüglich der unten aufgeführten Beträge:
(a) eine (1) Woche Studiengebühr
(b) zwei (2) Wochen Unterkunftsgebühr
(c) Anmeldegebühr
(d) Nicht erstattbare Versicherungsgebühren
(e) Verwaltungsgebühr (CHF 170 oder € 125)
(f) Kuriergebühr
(g) Bankgebühren (CHF 45 oder € 40)
(h) Überweisungsgebühren

Für University Pathway Programme (UPP):
Studierende erhalten eine Rückerstattung von 100 % der Studien- und Unterkunftsgebühren.
Die folgenden Beträge sind nicht erstattbar:
(a) Anmeldegebühr
(b) Universitätsplatzierungsgebühr
(c) Nicht erstattbare Versicherungsgebühr
(d) Verwaltungsgebühr (CHF 170 oder € 125)
(e) Kuriergebühr
(f) Bankgebühren (CHF 45 oder € 40)
(g) Überweisungsgebühren

Stornierungsmitteilung
Ohne Nachweis einer Visumsablehnung wird von Alpadia keine Rückerstattung gewährt.

Für Sprachschulen:
Im Falle einer Visumsablehnung und Vorlage einer Kopie des Original-Ablehnungsdokuments der Schweizer/Deutschen/Französischen Botschaft (je nach Fall) verpflichtet sich Alpadia, den gesamten gezahlten Betrag abzüglich der unten aufgeführten Beträge zu erstatten:
(a) Verwaltungsgebühr von CHF 170 oder € 125
(b) Bankgebühren von CHF 45 oder € 40
(c) Kuriergebühr

Für University Pathway Programme (UPP):
Im Falle einer Visumsablehnung und Vorlage einer Kopie des Original-Ablehnungsdokuments der Schweizer/Deutschen/Französischen Botschaft (je nach Fall) verpflichtet sich Alpadia, den gesamten gezahlten Betrag abzüglich der Anmeldegebühr zu erstatten.

Stornierung – Fernabsatzregelungen

„Fernabsatzvertrag“ bedeutet einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gemäß den Verbraucherrechtsverordnungen 2013 (Information, Stornierung und zusätzliche Gebühren), in der jeweils gültigen Fassung.
Im Falle eines Fernabsatzvertrags haben Studierende, die EU-Bürger sind, das Recht, den rechtsverbindlichen Vertrag gemäß Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu stornieren, wenn sie Alpadia innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab dem Tag der Ausstellung der Buchungsbestätigung durch Alpadia eine Stornierungsmitteilung zukommen lassen.

  • Übt ein Studierender sein Recht zur Stornierung innerhalb dieser vierzehn (14) Tage aus, erhält er eine vollständige Rückerstattung aller bereits gezahlten Beträge abzüglich der Gebühren für bereits erbrachte Leistungen durch Alpadia.
  • Hat der Studierende während dieser vierzehn (14) Tage bereits mit dem Studium bei Alpadia begonnen, muss er eine angemessene Gebühr zahlen, die von Alpadia für den bereits absolvierten Studienzeitraum berechnet wird.

Um das Stornierungsrecht gemäß den EU-Fernabsatzbedingungen auszuüben, muss der Studierende Alpadia per E-Mail an [email protected] über die Stornierung informieren.

Kündigungsrichtlinie

„Kündigung“ bedeutet die Beendigung oder den Abbruch des gesamten oder eines Teils des gebuchten Programms oder die Reduzierung der Wochenstunden, einschließlich Verlängerungen, nachdem das erste Programm begonnen hat.
Bei der Berechnung der absolvierten Wochen wird eine teilweise absolvierte Woche als volle Woche gezählt, sofern der Studierende mindestens einen (1) Tag in der geplanten Woche anwesend war. Genutzte Wochen von rabattierten Studien- und Unterkunftspaketen (z. B. Academic Year Abroad-Kurse oder Sonderaktionen) werden bei der Berechnung einer Rückerstattung zum aktuellen Wochenpreis für Kurse mit derselben Anzahl an Lektionen neu berechnet.

In allen Fällen sind zusätzliche Servicegebühren (z. B. Flughafentransfers, Kuriergebühren, Anmeldegebühren, Krankenversicherung, Programmerzuschläge usw.) nicht erstattbar, und die schriftliche Kündigungsmitteilung muss dem Schuldirektor vorgelegt werden. Studierende, die ihr Programm kündigen, haben möglicherweise keinen Anspruch auf ein Alpadia-Zertifikat und dürfen nicht in der Alpadia-Unterkunft bleiben.

  1. Studiengebühren
    Studierende, die kündigen möchten, müssen dem Schuldirektor mindestens vier (4) Wochen vorher schriftlich Bescheid geben. Für Studiengebühren erfolgt keine Rückerstattung. Studiengebühren sind nicht auf andere Studierende übertragbar.
  2. Unterkunft
    Um den Unterkunftsvertrag zu kündigen, müssen Studierende dem Schuldirektor mindestens vier (4) Wochen vorher schriftlich Bescheid geben. Der Studierende erkennt an, dass einige Hostels und Apartments eine längere Kündigungsfrist verlangen und möglicherweise eine höhere Stornogebühr berechnen – in diesem Fall wird der Studierende entsprechend informiert.
    Eine Rückerstattung erfolgt für die nicht genutzten Unterkunftsgebühren abzüglich der geltenden Kündigungsfrist von vier (4) Wochen und der geltenden Änderungsgebühr. Rückerstattungen werden auf Grundlage der insgesamt gebuchten Unterkunftswochen berechnet, einschließlich Verlängerungen. Genutzte Wochen von rabattierten Unterkunftspaketen, einschließlich Academic Year Abroad, werden bei der Berechnung einer Rückerstattung zum vollen Katalogpreis pro Woche berechnet.
    Einige Wohnoptionen können zusätzliche Bedingungen für die Stornierung der Reservierung enthalten, einschließlich einer Mindestkündigungsfrist; diese werden in die Rückerstattungsberechnung einbezogen.

Gruppen

  • Eine nicht erstattbare Anzahlung von mindestens zwanzig Prozent (20 %) ist innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Bestätigung und Vereinbarung der Alpadia-Dienstleistungen zu leisten.
  • Alle Gruppenbuchungen müssen mindestens sechs (6) Wochen vor Programmbeginn vollständig bezahlt sein oder gemäß zusätzlichen vertraglichen Zahlungsbedingungen, die zwischen Alpadia und dem Gruppenorganisator vereinbart wurden (falls zutreffend). Alpadia behält sich das Recht vor, Dienstleistungen zurückzuhalten oder die Gruppenbuchung zu stornieren, wenn die Zahlung nicht sechs (6) Wochen vor Programmbeginn erfolgt.
  • Einzelstornierungen innerhalb der Gruppe werden gemäß den Standard-AGB behandelt.
  • Muss die Gruppenbuchung aus irgendeinem Grund storniert oder verschoben werden, muss Alpadia unverzüglich schriftlich informiert werden. Der Gruppenorganisator kann für alle Kosten haftbar gemacht werden, die Alpadia für vorgebuchte Freizeitaktivitäten, Unterkunft oder Transportkosten entstehen, die später storniert werden. Die Gesamtkosten werden von Alpadia nach Eingang der Stornierungs- oder Verschiebungsanfrage bestätigt und gemäß der Stornierungsrichtlinie in den Standard-AGB von Alpadia berechnet.
  • Wird einem Studierenden ein Visum verweigert, wird die Anzahlung (und alle nicht erstattbaren Gebühren) von Alpadia einbehalten. Alle anderen Studiengebühren werden nach Vorlage der Visumsablehnungsdokumentation des Studierenden zurückerstattet.
  • Für Gruppen oder einzelne Gruppenmitglieder, die nicht erscheinen und für die Alpadia keine vorherige schriftliche Bestätigung der Stornierung oder Verschiebung erhalten hat, behält Alpadia alle vom Gruppenorganisator und/oder dem einzelnen Gruppenmitglied gezahlten Gebühren ein.
  • Änderungen innerhalb von vier (4) Wochen vor der Ankunft der Gruppe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterricht, Unterkunft, Transfers, Aktivitäten und andere ursprünglich gebuchte Dienstleistungen, führen zu folgenden Gebühren pro Studierendem und pro Änderung:
    Schweiz – CHF 65
    Frankreich/Deutschland – EUR 35

Schutzrichtlinie

Alpadia Language Schools und Kaplan International Languages verfügen jeweils über eine Schutzrichtlinie, die allen Mitarbeitenden, Gastfamilien und Eltern zur Verfügung steht und umfassend darlegt, wie wir uns dem Schutz der Studierenden verpflichten.
Alpadia-Schutzrichtlinie. Kaplan-Schutzrichtlinie.

Schutzrichtlinie

Alpadia Language Schools und Kaplan International Languages haben eine Schutzpolitik für alle Mitarbeiter, Gastgeber und Eltern, die umfassend ausführen, wie wir die Sicherheit unserer Schüler gewährleisten.